Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendbarkeit
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für jede von uns auszuführende Lieferung maßgebend. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen – insbesondere die Geltung von Einkaufsbedingungen des Käufers- bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
II. Kaufabschlüsse
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersenden der Ware nachkommen. Dies gilt auch für Bestellungen , die durch Vertreter oder Reisende aufgenommen werden.
III. Lieferfrist
- Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme oder falls noch besondere Fragen abgeklärt werden müssen, nach deren Klärung. Sie ist unverbindlich und annähernd zu betrachten und gilt ab Werk. Lieferfristen oder Termine gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich- unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers- um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsabschluß in Verzug ist. Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Besteller wird die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängert, auch wenn keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Änderung der Lieferzeit getroffen worden ist.
- Teillieferungen sind zulässig.Höhere Gewalt entbindet uns unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen von der Vertragserfüllung. Dauert sie mehr als 6 Monate können wir
- von dem Vertrag zurücktreten.
- Als höhere Gewalt gelten z.B. Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Streik, Aussperrung , Unfälle, Brand, Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung und Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem der Lieferanten
- Wenn wir nicht nach III./Ziff.3 vom Vertrag zurückgetreten sind, bleibt der Besteller trotz der späteren Lieferung zur Abnahme verpflichtet.
- Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muß uns, falls wir in Verzug geraten , der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er hinsichtlich der Lieferungen zurücktreten, die bis zum Ablaufen der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet sind. Nur wenn die bereits erbrachten Teillieferungen für den Besteller ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche hat der Besteller nur dann, wenn wir den Verzug bzw. das Unterbleiben der Lieferung aufgrund Vorsatzes zu vertreten haben.
IV. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten grundsätzlich ab Betrieb. Preislisten verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.
V. Versand
- Der Versand erfolgt – auch bei evtl. Anlieferung durch unsere Fahrzeuge – auf Gefahr des Empfängers. Bei Verzögerung der Absendung durch ein Verhalten des Bestellers geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
- Die Verpackung wird sorgfältig vorgenommen. Mehrwegverpackungen werden bei Anlieferung und bei Rückgabe gutgeschrieben.
- Wir werden uns bemühen , hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Bestellers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Bestellers. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
VI. Mängelrügen
- Mängelrügen sind hinsichtlich gelieferter Pflanzen sofort, spätestens jedoch binnen 3 Tagen, hinsichtlich gelieferter Hartware spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich geltend zu machen; andernfalls verfallen die sich aus den Mängelrügen ergebenden Ansprüche des Abnehmers.
- Erweist sich eine Mängelrüge als begründet und fristgerecht erhoben, so leisten wir kostenlosen Ersatz. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Etwa ersetzte Waren werden unser Eigentum und sind auf unser Verlangen auf unsere Kosten zurückzusenden.
VII. Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar.
- Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen und Provisionen berechnet.
- Über unseren Internetshop bestellte Ware liefern wir ausschließlich per Vorkasse.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Ware entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
- Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. IX. Ziff. 1) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzubeziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer nicht befugt.
- Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.
- Über eine Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges oder einer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, die sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Befristete Forderungen werden sofort fällig, hereingegebene Wechsel sind unabhängig von der Fälligkeit Zug um Zug gegen Bargeldzahlungen einzulösen.
- Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Verbindlichkeiten ist Offenbach am Main.
- Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im übrigen voll wirksam.
- Gerichtsstand ist für beide Teile Offenbach am Main.
Geschäftsführer: Andreas Fornauf
Handelsgericht: Amtsgericht Offenbach , HRB 8906
Stand 01.06.2014