Sicherheit für ein würdiges Gedenken
Dauergrabpflege
Vorsorge, Erinnerung, Sicherheit
Die Dauer der Ruhezeit wird nicht gesetzlich vorgegeben, sondern vom jeweiligen Friedhofsträger bestimmt. In der Regel beträgt sie zwischen 20-25 Jahren. Nur wenige Menschen können garantieren, dass sie über solch einen langen Zeitraum hinweg eine einwandfreie Grabpflege sicherstellen können.
Auf die Dauergrabpflege ist Verlass
Mit einem Vertrag bei uns als Ihrem Friedhofsgärtner ist dies jedoch möglich. Ein solcher Vertrag bietet Ihnen eine doppelte Absicherung: durch unsere Friedhofsgärtnerei und zusätzlich durch die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH (THS). Die THS überwacht, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen über die gesamte Laufzeit hinweg zuverlässig erbracht werden. Die Kosten für die Dauergrabpflege hängen von den vereinbarten Leistungen ab. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, damit Sie genau wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen. Zudem übernehmen wir alle Formalitäten mit der THS. So können Sie sicher sein, dass Ihr Grab viele Jahre lang nach Ihren Wünschen gepflegt und geschmückt wird.
Auf die Dauergrabpflege ist Verlass
Mit einem Vertrag bei uns als Ihrem Friedhofsgärtner ist dies jedoch möglich. Ein solcher Vertrag bietet Ihnen eine doppelte Absicherung: durch unsere Friedhofsgärtnerei und zusätzlich durch die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH (THS). Die THS überwacht, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen über die gesamte Laufzeit hinweg zuverlässig erbracht werden. Die Kosten für die Dauergrabpflege hängen von den vereinbarten Leistungen ab. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, damit Sie genau wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen. Zudem übernehmen wir alle Formalitäten mit der THS. So können Sie sicher sein, dass Ihr Grab viele Jahre lang nach Ihren Wünschen gepflegt und geschmückt wird.
Ihre Vorteile
- Einmalige Zahlung
- Gepflegte Ruhestätte
- Individueller Leistungsumfang
- Qualität vom Fachbetrieb
- Regelmäßige Prüfung
Gut, wenn man vorgesorgt hat.
Es gibt zahlreiche Gründe dafür, schon frühzeitig wichtige Entscheidungen selbst zu treffen und alles verbindlich zu regeln. Vor allem dann, …
- wenn Sie Ihren Angehörigen die Last der späteren Grabpflege gerne abnehmen möchten.
- wenn Sie Details der Grabpflege und Frabgestaltung selbst festlegen wollen.
- wenn Sie sicher sein möchten, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist.
- wenn Sie Ihren Angehörigen und Freunden einen würdevollen Ort der Erinnerung erhalten wollen.
- wenn Sie Ihre Angehörigen auch finanziell entlasten wollen.
Zuverlässigkeit, auf die Sie vertrauen können
- Schutz der Angehörigen, durch eine zusätzliche und kapitalgedeckte Sicherungssrücklage.
- Vermeidung von Nachzahlungen im Leistungsfall durch Angehörige.
- Zusätzliche Sicherheit des Leistungsversprechens für die Erfüllung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen.
- Vorbeugende Maßnahme, aufgrund der krisenbedingten Zinspolitik.
- Sollte die Sicherungsrücklage nicht benötigt werden, kommt der Betrag immer dem Grab zugute, indem zusätzliche Leistungen erbracht werden).
Wie gehe ich vor?
- Treuhandvertrag für Dauergrabpflege abschließen, um für die Grabpflege auch nach Ihres Ablebens zu sorgen
- Eine einzige Zahlung für die festgelegte Laufzeit tätigen (bspw. für die Dauer das Grabnutzungsrechtes)
- Individuelle Wünsche zur Grabgestaltung sind möglich
- Wir erbringen unsere Leistungen für den hinterlegten Geldbetrag
- Prüfung durch die THS auf vertragsgemäße Leistungserbringung
- Keine Pflicht zur Nachzahlung durch Angehörige
- Keine entstehenden Rechnungen für steigende Preise der Grabpflege
Treten Sie in Kontakt mit uns.
Wir melden uns innerhalb von 2-3 von Werktagen bei Ihnen zurück.