Ihre Recht verständlich erklärt
Wer etwas kauft, möchte wissen, welche Rechte bei einem Mangel bestehen. Ein neuer, EU-weit einheitlicher Hinweis informiert Privatkundinnen und Privatkunden über die gesetzliche Gewährleistung. Seit dem 27. September 2026 gelten hierfür neue Informationsvorgaben im stationären Handel und in Onlineshops.
Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung?
Bei privaten Warenkäufen bestehen grundsätzlich mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsrechte. Diese betreffen Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren – auch wenn sie erst später erkennbar werden.
In einem berechtigten Gewährleistungsfall können Sie grundsätzlich eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs infrage.
Der neue EU-Hinweis macht diese bestehenden Rechte sichtbarer. Er stellt keine zusätzliche Garantie dar.
Gewährleistung und Garantie – was ist der Unterschied?
Die gesetzliche Gewährleistung besteht gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage eines Herstellers oder Verkäufers, für die eigene Bedingungen gelten. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
Wir sind für Sie da
Sollten Sie einen Mangel vermuten, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. Ihre Rechnung, aussagekräftige Fotos und eine kurze Beschreibung helfen uns, Ihr Anliegen zu prüfen und die nächsten Schritte mit Ihnen abzustimmen.
Die neuen EU-Informationsvorgaben betreffen den Verkauf von Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei geschäftlichen Einkäufen gelten die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.